ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Felicitas Frädrich Fotografie

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Felicitas Frädrich erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht/ Nutzungsrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Im Falle jeglicher Nutzung und/oder Veröffentlichung der Lichtbilder der Fotografin durch den Auftraggeber muss ein schriftlicher Hinweis auf die Fotografin als Urheberin erfolgen (Namensnennung, Link auf Internet-Seite). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative/ Rohdateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Rohdateinen an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nich.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Die Kosten für das Fotoshooting sind nach dem Shooting, jedoch vor Übergabe der Lichtbilder, zu bezahlen. Die Kosten für eventuell zuzätzlich bestellete Lichtbilder sind nach der Auswahl, jedoch vor Übergabe der Lichtbilder zu bezahlen.

Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungspauschale von 30 % des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommens des Vertrages einbehalten.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.

4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt

6. Erhält der Auftraggeber für die Übertragung der Nutzungsrechte an die Fotografin das Fotoshooting oder einzelne Lichtbilder vergünstigt oder kostenlos wird dies vorab schriftlich vereinbart. Bei Widerruf der Nutzungsrechte ist das Shooting/ die Lichtbilder in voller Höhe zu bezahlen. Bereits gedruckte Flyer usw. dürfen aufgebraucht werden oder müssen vom Auftraggeber bezahlt werden.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggeber ausgeschlossen. Bei der Beschädigung oder bei Verlust von Lichtbildern beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen.

2 . Die Fotografin verwahrt die Negative/Rohdateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Rohdateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Für die Datensicherung verwendet die Fotografin USB-Sticks, SD Karten, externe oder interne Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von der Fotografin gelieferten Daten in einen Computer entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz.

5. In allen anderen Fällen haftet die Fotografin maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VI. Ablauf, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Nach dem Fotoshooting stellt die Fotografin dem Auftraggeber innerhalb zwei Woche eine passwortgeschützte Onlinegalerie für 7 Tage zur verfügung. In der Galerie werden die Lichtbilder zunächst mit einem Wasserzeichen dargestellt. Nachdem der Auftraggeber seine Wahl getroffen hat, stellt die Fotografin die Rechnung, sobald diese beglichen ist werden die ausgewählten Lichtbilder von der Fotografin in ihrem Stil bearbeitet und dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen ohne Wasserzeichen zur Verfügung gestellt.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30 %; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %; ab 2 Tagen: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie zum Beispiel Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografens.

VII. Datenschutz

1. Die Fotografien erfüllt ihre gesetzlichen Informationspflichten nach dem aktuellen Datenschutzrecht (DSGVO vom 25.5.18) gegenüber dem Auftraggeber durch die beiliegenden Datenschutzinformationen.

2. Der Auftraggeber übernimmt es im Vorfeld, die Gäste und sonstigen Teilnehmenden der Veranstaltung/Hochzeitsfeier – Pfarrer, Caterer, Künstler etc. über die Datenverarbeitung durch den Fotografen gem. beigefügten Datenschutzhinweisen zu informieren. )

Sollte ein Teilnehmer keine Abbildung seiner Person wünschen, wird der Auftraggeber die Fotografin darüber informieren und geeignete Maßnahmen treffen, um eine Abbildung des Teilnehmers zu verhindern. Der Auftraggeber stellt die Fotografin diesbezüglich von allen Ansprüchen frei.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB Stick, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

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